Seit dem 07.04.23 ist das Tragen von Masken in Arztpraxen nicht mehr erforderlich.
Da es sich für uns bewährt hat, führen wir dennoch weiterhin für Patient:innen mit akuten Atemwegsinfekten eine von der regulären Sprechstunde gretrennte Infekt-Sprechstunde durch. Hier bitten wir Sie freundlicherweise weiterhin eine Maske als Schutz zu tragen. Melden Sie dich dazu bitte telefonisch oder per Email an.
Infekt-Sprechstunde
Trotz Wegfall der Maskenpflicht in Arztpraxen führen wir weiterhin getrennt von der regulären Sprechstunde für Patient:innen mit akuten Atemwegsinfekten eine eigene Infekt-Sprechstunde durch. Melden Sie sich hierfür bitte telefonisch unter 030 / 213 43 98 oder per Email info@internist-wilmersdorf.de an. Oder nutzen Sie alternativ die Videosprechstunde.
Infektsprechstunde
Mo + Do 17:30 – 18:30 Uhr
Di + Fr 12:30 – 13:00 Uhr
Impfung gegen Coronavirus SARS-CoV-2
Eine Impfung gegen das Coronavirus hilft das Risiko einer Infektion und eines schweren Krankheitsverlaufes zu vermindern. Darüberhinaus reduziert die Impfung deutlich das Risiko einer Long-Covid-Symptomatik. Sie können sich bei uns mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer (Comirnaty®) gegen COVID-19 Impfen lassen. Für die Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von 3-6 Wochen erforderlich.
Hier finden Sie die Aufklärungsbögen zu den Impfungen:
mRNA Impfstoffe (BioNTech/Pfizer Comirnaty®):
♦ Aufklärung mRNA Impfstoffe
♦ Einwilligung mRNA Impfstoffe
♦ Information / declaration mRNA vaccines (english)
Auffrischimpfung
Zur Auffrischimpfung steht der herkömmliche mRNA Impfstoff (BioNTech/Pfizer Comirnaty®) sowie der Omikron-adaptierte bivalente mRNA Impfstoff (BioNTech/Pfitzer Comirnaty Original/Omicron BA.1; Comirnaty Original/Omicron BA.4/5;) zur Verfügung.
Eine erste Auffrischimpfung (1. Booster-Impfung bzw. 3. Impfstoffdosis) mit einem mRNA Impfstoff ist für alle Personen ab dem 12. Lebensjahr frühestens nach 6 Monaten nach erfolgter Grundimmunisierung empfohlen.
Eine zweite Auffrischimpfung (2. Booster-Impfung bzw. 4. Impfstoffdosis) ist zunächst empfohlen frühestens nach 6 Monaten nach der ersten Auffrischimpfung für Personen ab dem 60. Lebensjahr, Bewohner:innen in Einrichtungen der Pflege, medizinisches Personal sowie alle Personen ab dem 5. Lebensjahr mit Grunderkrankungen, die ein Risiko für einen möglichen schweren Verlauf einer Covid Infektion sein können inkl. Immundefekten. Zu den Grunderkrankungen zählen u.a. Asthma, COPD, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen, chronische neurologische Erkrankungen, Immunschwäche und HIV, Krebserkrankungen.
Eine dritte Auffrischimpfung (3. Booster-Impfung bzw. 5. Impfstoffdosis) ist aktuell nur für besonders gefährdete Personengruppen empfohen. Hierzu gehören z.B. Hochbetagte, Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen, Immundefiziente. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell durch die behandelnden Ärzt:innen getroffen werden.
Impfung nach durchgemachter COVID Infektion
Ein oder mehrere durchgemachte COVID Infektionen geben keinen anhaltenden Schutz vor späteren Infektionen. Daher sind hier ebenfalls Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollten frühestens ab dem 3. Monat nach durchgemachter Infektion verabreicht werden.
WICHTIGE INFORMATION ÜBER ANSPRUCH, TERMINE, ABLAUF DER IMPFUNG:
Senatskanzlei Berlin:
♦ https://www.berlin.de/COVID-19-Impfung, Voraussetzung, Termine und Ablauf
Bundesministerium für Gesundheit:
♦ BMG/Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung
Robert-Koch-Institut:
♦ RKI/STIKO Empfehlungen zur COVID-19-Impfung
Was tun bei Erkrankung, als Kontaktperson, als Verdachtsfall?
Seit 13. Februar 2023 gelten keine berlinspezifischen Corona-Maßnahmen mehr. Die Berliner Corona-Verordnung ist nicht mehr in Kraft.
Der Berliner Senat appelliert weiterhin an die Eigenverantwortung der Berlinerinnen und Berliner. Das Tragen einer Maske wird an Orten empfohlen, an denen viele Menschen zusammenkommen – etwa in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Empfehlung gilt insbesondere für Personen mit Erkältungssymptomen. Mit vulnerablen Personen sollten sich nur Menschen treffen, die vorab einen Corona-Test durchgeführt haben.
Wer positiv auf das Coronavirus getestet ist, sollte den Kontakt zu anderen Personen meiden. Sofern Kontakte nicht zu vermeiden sind, sollten positiv getestete Personen eine FFP2-Maske tragen.
Testung auf das Coronavirus
Der Nase-Rachen-Abstrich mit PCR-Testung ist der „Goldstandard“ zum Nachweis einer akuten COVID-19 Infektion durch den direkten Virusnachweis. D.h. wenn Sie Erkältungssymptome mit dem Verdacht auf eine COVID-19 Infektion haben (Schnupfen, Husten, Fieber, Kopf-Gliederschmerzen oder Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn), dann ist eine PCR-Testung erforderlich. Die Ergebnisse liegen je nach aktueller Testkapazität der Labore nach 24h bis mehreren Tagen vor.
Mit dem Antigen Schnelltest kann man innerhalb von ca. 15 Minuten feststellen, ob eine akute COVID-19 Infektion vorliegt. Es erfolgt ein Nase-Rachen-Abstrich, der in eine spezielle Lösung getaucht wird, die anschließend auf einen Objektträger aufgetragen wird. Dieser Test ist gedacht für symptomfreie Verdachtsfälle oder dann, wenn bei Symptomen ein schnelles Ergebnis notwendig ist.
In der Regel werden die Schnellteste überwiegend zum Screening von Beschäftigten in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Krankenhäusern, Arztpraxen, Kitas und Schulen eingesetzt. Auch Bewohner:innen in Pflegeeinrichtungen und deren Besucher können damit vor Ort getestet werden.
Im privaten Bereich ist der Test auch möglich, z.B. wenn ein familiärer Besuch ansteht, eine Reise zu Familienmitgliedern geplant ist bzw. ein Kontakt zu Risikopatient:innen besteht. Hier ist der Test jedoch keine Kassenleistung.
Ein Antigen Schnelltest ersetzt für einige Länder nicht die erforderliche PCR Testung vor internationalen Reisen.
Mit dem Antikörpertest werden für das SARS-CoV-2 Virus spezifischen Antikörper (Typ IgG) im Blut erkennt. Ein Antikörpertest ist frühestens nach 2-3 Wochen nach Symptombeginn sinnvoll, da unser Körper erst nach dieser Zeit spezifische Antikörper ausbildet, die im Blut verlässlich gemessen werden können.
Ein Antikörpertest ist für Sie am aussagekräftigsten, wenn Sie sich ziemlich sicher sind, eine COVID-19 Infektion durchgemacht zu haben, ohne dass ein Nase-Rachen-Abstrich erfolgte. Auch bei milden Verläufen, wenn die Symptome bereits länger als 2 Wochen bestehen und im Abstrich kein Erreger nachgewiesen werden konnte, hilft ein Antikörpertest bei der Diagnosefindung.
Die angebotenen Antikörpertests sind zur Zeit noch keine Kassenleistung.
Weitere seriöse Informationen zum Coronavirus
Wichtige Informationen und praktische Hinweise in verschiedenen Sprachen:
♦ Corona Ethnomed Sprachen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
♦ https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
♦ Merkblatt-Infektionsschutz-Coronavirus.pdf
Robert Koch Institut (RKI):
♦ RKI – Neues Coronavirus – COVID-19 (SARS-CoV-2)